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Du bist zum Motorradfahren gemacht.
NEU: Erfahre alles zur Führerscheinregelung B196 – Leichtkrafträder mit B!

Dein Weg zum Motorrad­führer­schein startet hier.

Grenzenlose Freiheit, Abenteuer, Fahrspaß… Das ist es, was das Motorrad- und Rollerfahren ausmacht. Ganz egal, ob du dich schon lange dafür begeisterst oder erst kürzlich der Funke auf dich übergesprungen ist - es gibt immer etwas, das du beim Motorrad- und Rollerfahren dazu lernen kannst. Den Anfang dieser Reise machst du hier: Finde alle Informationen zum Motorradführerschein, Klassen und Anforderungen sowie Infos zu Fahrprüfungen und den gesetzlichen Grundlagen. Lust, den Führerschein zu machen? Dann melde dich bei einer Fahrschule deines Vertrauens an und leg los.

Führerschein­klassen:
Das musst du wissen

Der Stufen­führer­schein:
Dein Weg von A1 bis zur A-Klasse

A1

11 kW (15 PS)
Mindestalter 16 Jahre

A2

35 kW (48 PS)
Mindestalter 18 Jahre

A

Keine Beschränkung
Zweirad: 20 Jahre
Dreirad: 21 Jahre

Was bringt dir der Stufenführerschein?

Der Stufenführerschein ermöglicht es Fahrern, in einem Zeitraum von jeweils zwei Jahren Erfahrungen auf einem Fahrzeug mit einer geringeren Motorleistung zu sammeln, um dann nach einer entsprechenden praktischen Prüfung auch ohne zusätzliche Ausbildung (Zeitstunden in der Fahrschule) in die nächste Leistungsklasse aufzusteigen. Der Stufenführerschein kann mit der Stufe 1 oder 2 begonnen werden:

  • Stufe 1: A1 – 11 kW (15 PS), Mindestalter: 16 Jahre
  • Stufe 2: A2 – 35 kW (48 PS), Mindestalter: 18 Jahre
  • Stufe 3: A – keine Beschränkung, Mindestalter Zweirad: 20 Jahre, Dreirad: 21 Jahre

Welche Prüfungen müssen beim Stufenführerschein absolviert werden?

Beim ersten Führerschein A1 oder A2 muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung mit anschließender Prüfung erfolgen. Für den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse wird dann nur noch eine zeitlich verkürzte praktische Prüfung benötigt. Die Dauer der Prüfung beträgt in diesem Fall 40 Minuten. Wichtig: Für die Fahrschulen besteht für den Klassenaufstieg nach Erwerb des Erstführerscheins keine Ausbildungspflicht, dementsprechend muss auch keine Ausbildungsbescheinigung zur praktischen Prüfung vorgelegt werden.

Kannst du trotzdem Fahrstunden absolvieren?

Ja! Es wird sogar empfohlen, vor der praktischen Prüfung noch einmal die eigenen Fähigkeiten zu kontrollieren und mithilfe der Fahrschule deines Vertrauens eingeschlichene Fahrfehler zu korrigieren. Auch aus finanzieller Sicht ist die Investition in ein paar Übungseinheiten gegenüber einer eventuell nicht bestandenen Prüfung und verlorenen Gebühren sinnvoll.

Dein Motorrad­führer­schein:
Was sonst noch wichtig ist

Mofa-Prüfbescheinigung

Direkter Zugang zu den Klassen A1, A2 und A

Einschlüsse und Berechtigungen

Besitzstandswahrung für alte Führerscheine

Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts

Einschlüsse oder Erweiterungen

Übergangsregelungen